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22/02 ZivilprozessordnungNorm
ZPO §64 Abs1 Z1 litc;Rechtssatz
Die Gewährung von Verfahrenshilfe im Zusammenhang mit einem streitigen zivilgerichtlichen Verfahren kann auch allenfalls anwachsende Sachverständigen- und Zeugengebühren umfassen. Dies gilt grundsätzlich auch im außerstreitigen Verfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012160067.X01Im RIS seit
04.07.2012Zuletzt aktualisiert am
15.10.2012