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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
WRG 1959 §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/04/0078 E 4. November 1983 VwSlg 11211 A/1983 RS 3Stammrechtssatz
Die Übernahme eines an zwei Adressaten (hier: Ehegatten) gemeinsam gerichteten RSb-Briefes durch eine dritte Person - ohne Zusatz, für wen die Sendung übernommen wurde - zwecks Ersatzzustellung führt diese als solche nicht rechtswirksam herbei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012070013.X09Im RIS seit
02.07.2012Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018