RS Vwgh 2012/5/24 2010/15/0194

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Veröffentlicht am 24.05.2012
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108e;
  1. EStG 1988 § 108e heute
  2. EStG 1988 § 108e gültig ab 05.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2004
  3. EStG 1988 § 108e gültig von 31.12.2003 bis 04.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2003
  4. EStG 1988 § 108e gültig von 05.10.2002 bis 30.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/2002

Rechtssatz

Im gegenständlichen Fall haben die in Rede stehenden Wirtschaftsgüter (LKW und LKW-Anhänger) nicht länger als von November 2004 bis zum 31. Dezember 2005 dem Betrieb der Abgabepflichtigen gedient. Es kann nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die Abgabenbehörde bei dieser Sachlage die Voraussetzungen für die Investitionszuwachsprämie als nicht erfüllt erachtet hat. Die bloße Inbetriebnahme der Wirtschaftsgüter reicht nicht aus, um die Voraussetzungen des § 108e EStG 1988 für die Gewährung der Investitionszuwachsprämie zu erfüllen.Im gegenständlichen Fall haben die in Rede stehenden Wirtschaftsgüter (LKW und LKW-Anhänger) nicht länger als von November 2004 bis zum 31. Dezember 2005 dem Betrieb der Abgabepflichtigen gedient. Es kann nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die Abgabenbehörde bei dieser Sachlage die Voraussetzungen für die Investitionszuwachsprämie als nicht erfüllt erachtet hat. Die bloße Inbetriebnahme der Wirtschaftsgüter reicht nicht aus, um die Voraussetzungen des Paragraph 108 e, EStG 1988 für die Gewährung der Investitionszuwachsprämie zu erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010150194.X04

Im RIS seit

27.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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