Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e;Rechtssatz
Nicht als Indiz gegen die Widmung eines Wirtschaftsgutes zum längerfristigen Einsatz im Betrieb kann es gewertet werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund von nachträglich eintretenden Unwägbarkeiten aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, bevor 50% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Wege der AfA abgeschrieben sind (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 108e Tz 3).Nicht als Indiz gegen die Widmung eines Wirtschaftsgutes zum längerfristigen Einsatz im Betrieb kann es gewertet werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund von nachträglich eintretenden Unwägbarkeiten aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, bevor 50% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Wege der AfA abgeschrieben sind vergleiche Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Paragraph 108 e, Tz 3).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010150194.X03Im RIS seit
27.06.2012Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016