RS Vwgh 2012/5/24 2010/07/0172

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Veröffentlicht am 24.05.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0196 E 10. Juni 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Modifikationen eines in erster Instanz behandelten Anlagenvorhabens einer Abfalldeponie sind im Berufungsverfahren zulässig, so weit sie weder andere Parteien als bisher noch bisherige Verfahrensparteien anders als bisher berühren.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010070172.X07

Im RIS seit

04.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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