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91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §107 Abs2;Rechtssatz
Ein vollständig automatisiertes System der Einholung von Zustimmungen einerseits und der Versendung von SMS andererseits ist mangels eines ausreichenden Fehlerkalküls schon vom Ansatz her nicht geeignet, als ausreichendes Kontrollsystem in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften des TKG 2003 angesehen zu werden (Hinweis E vom 25. Februar 2004, 2003/03/0284).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010030056.X04Im RIS seit
28.06.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015