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91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §36 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass bei Erlassung der TKMV 2008 die Überprüfung weiterer - von der TKMV 2008 in der Stammfassung nicht erfasster - Märkte noch nicht abgeschlossen war, vermag keine Bedenken gegen die Nichtaufnahme des in Rede stehenden Marktes zu begründen; dass sämtliche für eine Regulierung in Frage kommenden Märkte zeitgleich in der nach § 36 Abs 1 TKG 2003 zu erlassenden Verordnung zu erfassen wären, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.Der Umstand, dass bei Erlassung der TKMV 2008 die Überprüfung weiterer - von der TKMV 2008 in der Stammfassung nicht erfasster - Märkte noch nicht abgeschlossen war, vermag keine Bedenken gegen die Nichtaufnahme des in Rede stehenden Marktes zu begründen; dass sämtliche für eine Regulierung in Frage kommenden Märkte zeitgleich in der nach Paragraph 36, Absatz eins, TKG 2003 zu erlassenden Verordnung zu erfassen wären, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009030045.X08Im RIS seit
28.06.2012Zuletzt aktualisiert am
15.09.2015