RS Vwgh 2012/5/24 2008/03/0173

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Veröffentlicht am 24.05.2012
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E6J
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
92 Luftverkehr

Norm

62010CJ0424 Ziolkowski VORAB;
B-VG Art7 Abs1;
EURallg;
FlughafenBodenabfertigungsG 1998 §10 Abs2;
  1. B-VG Art. 7 heute
  2. B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013
  3. B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  4. B-VG Art. 7 gültig von 16.05.1998 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/1998
  5. B-VG Art. 7 gültig von 14.08.1997 bis 15.05.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/1997
  6. B-VG Art. 7 gültig von 01.07.1988 bis 13.08.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 341/1988
  7. B-VG Art. 7 gültig von 01.01.1975 bis 30.06.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  8. B-VG Art. 7 gültig von 19.12.1945 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  9. B-VG Art. 7 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934

Rechtssatz

Wenn die Beschwerde - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - meint, dass der von der Behörde festgelegte Tarif einer verfassungskonformen Interpretation des nach § 10 Abs 2 FlughafenBodenabfertigungsG 1998 maßgeblichen Kriteriums "sachgerecht" nicht entspreche, ist sie auf die Rechtsprechung des EuGH zu verweisen. Wie sich aus dem Urteil des EuGH (Große Kammer) vom 21. Dezember 2011, verb Rs C-424/10, C- 425/10, Ziolkowski und Szeja, Rz 32 f, ergibt, folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Rechts der Union "wie auch aus dem Gleichheitssatz", dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht des Mitgliedstaats verweisen, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen.Wenn die Beschwerde - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - meint, dass der von der Behörde festgelegte Tarif einer verfassungskonformen Interpretation des nach Paragraph 10, Absatz 2, FlughafenBodenabfertigungsG 1998 maßgeblichen Kriteriums "sachgerecht" nicht entspreche, ist sie auf die Rechtsprechung des EuGH zu verweisen. Wie sich aus dem Urteil des EuGH (Große Kammer) vom 21. Dezember 2011, verb Rs C-424/10, C- 425/10, Ziolkowski und Szeja, Rz 32 f, ergibt, folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Rechts der Union "wie auch aus dem Gleichheitssatz", dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht des Mitgliedstaats verweisen, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62010CJ0424 Ziolkowski VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2008030173.X06

Im RIS seit

10.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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