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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/13/0172 E 4. Juni 2008 RS 3Stammrechtssatz
Kann von Scheingeschäften und damit im Zusammenhang stehend von Scheinrechnungen im Rechenwerk des Beschwerdeführers ausgegangen werden, so folgt schon daraus die Schätzungsberechtigung der belangten Behörde für die gewerbliche Tätigkeit des Beschwerdeführers (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2008, 2006/13/0153).Kann von Scheingeschäften und damit im Zusammenhang stehend von Scheinrechnungen im Rechenwerk des Beschwerdeführers ausgegangen werden, so folgt schon daraus die Schätzungsberechtigung der belangten Behörde für die gewerbliche Tätigkeit des Beschwerdeführers vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2008, 2006/13/0153).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009130150.X01Im RIS seit
02.07.2012Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012