RS Vwgh 2012/5/30 2009/13/0147

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Veröffentlicht am 30.05.2012
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108e;
  1. EStG 1988 § 108e heute
  2. EStG 1988 § 108e gültig ab 05.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2004
  3. EStG 1988 § 108e gültig von 31.12.2003 bis 04.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 133/2003
  4. EStG 1988 § 108e gültig von 05.10.2002 bis 30.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/2002

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass der Abgabepflichtige die im Jahr 2002 mit den strittigen Wirtschaftsgütern eingerichteten Praxisräume an einem bestimmten Ort drei Jahre später aufgab, weil er die mit Kassenverträgen verbundene Praxis an einem anderen Ort erwerben konnte, und er die Praxiseinrichtung am erstgenannten Ort aus diesem Grund verkaufte. Dass eine solche Entwicklung im Zeitpunkt der Investitionen "vollkommen unvorhersehbar" gewesen sein müsse, um den Anspruch auf Investitionszuwachsprämie unberührt zu lassen, trifft nach dem Erkenntnis vom 30. Mai 2012, 2008/13/0246, nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009130147.X01

Im RIS seit

20.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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