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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung (vgl. zuletzt etwa das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2009/15/0181). Weiters ist bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen das Parteiengehör zu wahren (vgl. z.B. Ritz, BAO4, § 184 Tz 20f, mwN).Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung vergleiche zuletzt etwa das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2009/15/0181). Weiters ist bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen das Parteiengehör zu wahren vergleiche z.B. Ritz, BAO4, Paragraph 184, Tz 20f, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008130230.X03Im RIS seit
02.07.2012Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012