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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §132 Abs1;Rechtssatz
Die Tatsache, dass Uraufzeichnungen, zu denen auch "Schmierzettel" gehören, nicht aufbewahrt wurden, begründet die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde (vgl. das hg. Erkenntnis vom 6. Juli 2011, 2008/13/0204, mwN).Die Tatsache, dass Uraufzeichnungen, zu denen auch "Schmierzettel" gehören, nicht aufbewahrt wurden, begründet die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 6. Juli 2011, 2008/13/0204, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008130230.X02Im RIS seit
02.07.2012Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012