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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11992E030 EGV Art30;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2011/09/0129 E 31. Mai 2012Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/09/0283 E 24. März 2009 RS 3Stammrechtssatz
Im Urteil des EuGH vom 22. Jänner 2002, in der Rechtssache Canal Satelite Digital SL, Slg. 2002, I-607, betreffend die Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung von Telekommunikationsendgeräten hat der EuGH ausgeführt, dass dort der Aspekt des freien Warenverkehrs und der des freien Dienstleistungsverkehrs häufig eng miteinander verknüpft sind. Er hat die Auffassung vertreten, dass in einem solchen Fall die Frage der Rechtfertigung der Beschränkungen beider Freiheiten im Hinblick auf sowohl Art. 28 (ehemals Art. 30) als auch Art. 49 (ehemals Art. 59) EG zu prüfen ist, um festzustellen, ob die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Maßnahme einen im Allgemeininteresse liegenden Grund hat und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet, ob sie also geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist.Im Urteil des EuGH vom 22. Jänner 2002, in der Rechtssache Canal Satelite Digital SL, Slg. 2002, I-607, betreffend die Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung von Telekommunikationsendgeräten hat der EuGH ausgeführt, dass dort der Aspekt des freien Warenverkehrs und der des freien Dienstleistungsverkehrs häufig eng miteinander verknüpft sind. Er hat die Auffassung vertreten, dass in einem solchen Fall die Frage der Rechtfertigung der Beschränkungen beider Freiheiten im Hinblick auf sowohl Artikel 28, (ehemals Artikel 30,) als auch Artikel 49, (ehemals Artikel 59,) EG zu prüfen ist, um festzustellen, ob die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Maßnahme einen im Allgemeininteresse liegenden Grund hat und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet, ob sie also geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61999CJ0390 Canal Satelite Digital VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011090130.X03Im RIS seit
29.06.2012Zuletzt aktualisiert am
30.07.2012