RS Vwgh 2012/5/31 2008/02/0320

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.2012
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/02/0362 E 13. Mai 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet den Bf anzuleiten, "wie ein Beweisanbot an die Behörde zu erstatten ist".

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2008020320.X02

Im RIS seit

03.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten