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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Der OGH ist in seinem Urteil vom 28. Juni 2011, 9 ObA 33/11k - auch in Auseinandersetzung mit der Entscheidung 8 ObA 189/02f - zusammenfassend zu folgendem Ergebnis gelangt: Da es sich bei der Tätigkeit einer Ladenkassierin in Selbstbedienungsläden an einer Scanner-Kasse nicht um eine atypische Tätigkeit dieses Berufsbildes handelt, dieses nach dem klaren Wortlaut des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben in Beschäftigungsgruppe 3 eingeordnet ist und keine hinreichenden Gründe dafür vorliegen, die Wertung der Kollektivvertragsparteien in Zweifel zu ziehen, ist die Einstufung einer überwiegend an der Scanner-Kasse einer Supermarktfiliale tätigen Dienstnehmerin in die Beschäftigungsgruppe 3 vorzunehmen. Der Verwaltungsgerichtshof schließt sich dieser Beurteilung an.
Schlagworte
KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009080072.X01Im RIS seit
10.07.2012Zuletzt aktualisiert am
30.10.2012