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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Eine Bindungswirkung hinsichtlich des Feststellungsbescheides gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 dahingehend, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das gegenständliche Projekt (Erweiterung eines Einkaufzentrums) durchzuführen ist, ist in einem Verfahren betreffend Einwendungen gegen das Bauvorhaben, aus der Sicht des Gemeinschaftsrechtes nicht bedenklich, weil die Nachbarn ihre Nachbarrechte in den einzelnen Materienverfahren geltend machen können (Hinweis Erkenntnisse vom 28. Juni 2005, 2004/05/0032, und vom 27. Juni 2006, 2004/05/0093).Eine Bindungswirkung hinsichtlich des Feststellungsbescheides gemäß Paragraph 3, Absatz 7, UVP-G 2000 dahingehend, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das gegenständliche Projekt (Erweiterung eines Einkaufzentrums) durchzuführen ist, ist in einem Verfahren betreffend Einwendungen gegen das Bauvorhaben, aus der Sicht des Gemeinschaftsrechtes nicht bedenklich, weil die Nachbarn ihre Nachbarrechte in den einzelnen Materienverfahren geltend machen können (Hinweis Erkenntnisse vom 28. Juni 2005, 2004/05/0032, und vom 27. Juni 2006, 2004/05/0093).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011050197.X03Im RIS seit
03.07.2012Zuletzt aktualisiert am
27.07.2012