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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Die Aufzählung der Nachbarrechte in § 6 Abs. 2 NÖ BauO 1996 ist taxativ (Hinweis E vom 16. März 2012, 2009/05/0136). Das Vorbringen des Nachbarn hinsichtlich der Verkehrssituation auf öffentlichen Verkehrsflächen und der damit verbundenen Auswirkungen, der Einhaltung der Flächenwidmung (soweit es nicht um Immissionen geht, die sich aus der Benützung des Bauprojekts (Einkaufszentrum) selbst ergeben), der Zu- und Abfahrten zum Bauprojekt, einschließlich jener für Einsatzfahrzeuge, und der Grundwassersituation geht somit ins Leere.Die Aufzählung der Nachbarrechte in Paragraph 6, Absatz 2, NÖ BauO 1996 ist taxativ (Hinweis E vom 16. März 2012, 2009/05/0136). Das Vorbringen des Nachbarn hinsichtlich der Verkehrssituation auf öffentlichen Verkehrsflächen und der damit verbundenen Auswirkungen, der Einhaltung der Flächenwidmung (soweit es nicht um Immissionen geht, die sich aus der Benützung des Bauprojekts (Einkaufszentrum) selbst ergeben), der Zu- und Abfahrten zum Bauprojekt, einschließlich jener für Einsatzfahrzeuge, und der Grundwassersituation geht somit ins Leere.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011050197.X01Im RIS seit
03.07.2012Zuletzt aktualisiert am
27.07.2012