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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs8;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall änderte die Bauwerberin ihr Bauansuchen dahingehend ab, dass dieses nunmehr um das ursprünglich projektierte Biotop sowie um 8 KFZ-Stellplätze sowie der diesbezüglichen Lärmschutzwand vermindert ausgeführt werden soll. Insofern handelt es sich - zumal die Immissionsquelle beseitigt wird - um eine Verringerung des Projekts, sodass Rechte der Nachbarn durch eine solche Einschränkung nicht verletzt werden können (Hinweis E vom 23. Juli 2009, 2008/05/0031, mwH).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009050101.X06Im RIS seit
04.07.2012Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015