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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §61 Z3;Rechtssatz
Der Fremde weist elf gerichtliche Verurteilungen (gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl, gewerbsmäßigen Betrug und Suchtmittelhandel) auf, welche die belBeh als Einheit wertete und über ihn gemäß § 86 Abs. 1 FrPolG 2005 ein auf sieben Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängte. In diesem Zusammenhang ist aus der Aleatorik der Anzahl - bei identem deliktischen Verhalten - erlittener Verurteilungen ein Argument für eine zusammenfassende Betrachtung im Verhältnis des § 31 StGB stehender Urteile für die Bewertung der Gefährlichkeit eines Fremden zu gewinnen. Hieraus folgt, dass bei der Beurteilung gemäß § 61 Z. 3 FrPolG 2005 das Gesamtausmaß der verhängten Strafen für die Zulässigkeit der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes maßgeblich ist (vgl. E 20. Oktober 2011, 2008/21/0178). § 61 Z. 3 FrPolG 2005 machte somit die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen den Fremden aus diesem Grund nicht unzulässig.Der Fremde weist elf gerichtliche Verurteilungen (gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl, gewerbsmäßigen Betrug und Suchtmittelhandel) auf, welche die belBeh als Einheit wertete und über ihn gemäß Paragraph 86, Absatz eins, FrPolG 2005 ein auf sieben Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängte. In diesem Zusammenhang ist aus der Aleatorik der Anzahl - bei identem deliktischen Verhalten - erlittener Verurteilungen ein Argument für eine zusammenfassende Betrachtung im Verhältnis des Paragraph 31, StGB stehender Urteile für die Bewertung der Gefährlichkeit eines Fremden zu gewinnen. Hieraus folgt, dass bei der Beurteilung gemäß Paragraph 61, Ziffer 3, FrPolG 2005 das Gesamtausmaß der verhängten Strafen für die Zulässigkeit der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes maßgeblich ist vergleiche E 20. Oktober 2011, 2008/21/0178). Paragraph 61, Ziffer 3, FrPolG 2005 machte somit die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen den Fremden aus diesem Grund nicht unzulässig.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011210153.X04Im RIS seit
25.07.2012Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012