RS Vwgh 2012/6/14 2011/21/0153

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Veröffentlicht am 14.06.2012
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §61 Z3;
FrPolG 2005 §86 Abs1;
FrPolG 2005 §87;
StGB §31;
StGB §40;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Im Fall der Verhängung einer Zusatzstrafe gemäß den §§ 31 und 40 StGB hat der Fremde die der zweiten Verurteilung zu Grunde liegenden Tathandlungen schon vor dem Zeitpunkt der ersten Verurteilung begangen. In einem solchen Fall manifestiert sich der besondere Unwertgehalt mehrfachen deliktischen Handelns - anders als bei einem Rückfall nach dem früheren Gerichtsurteil - nicht darin, dass der Fremde trotz dieser Verurteilung wieder eine strafbare Handlung gesetzt hat. Es liegt aber in dem insgesamt verwirklichten deliktischen Verhalten. Verurteilungen, die zueinander im Verhältnis der §§ 31 und 40 StGB stehen, sind somit insoweit als Einheit zu werten (vgl. E 28. Juni 2000, 98/18/0134;Im Fall der Verhängung einer Zusatzstrafe gemäß den Paragraphen 31 und 40 StGB hat der Fremde die der zweiten Verurteilung zu Grunde liegenden Tathandlungen schon vor dem Zeitpunkt der ersten Verurteilung begangen. In einem solchen Fall manifestiert sich der besondere Unwertgehalt mehrfachen deliktischen Handelns - anders als bei einem Rückfall nach dem früheren Gerichtsurteil - nicht darin, dass der Fremde trotz dieser Verurteilung wieder eine strafbare Handlung gesetzt hat. Es liegt aber in dem insgesamt verwirklichten deliktischen Verhalten. Verurteilungen, die zueinander im Verhältnis der Paragraphen 31 und 40 StGB stehen, sind somit insoweit als Einheit zu werten vergleiche E 28. Juni 2000, 98/18/0134;

E 13. Oktober 2000, 2000/18/0013; E 24. Jänner 2002, 99/21/0054; E 22. Dezember 2009, 2009/21/0050; E 20. Oktober 2011, 2008/21/0178; E 3. Mai 2000, 99/01/0453).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011210153.X02

Im RIS seit

25.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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