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24/01 StrafgesetzbuchRechtssatz
Die Regelung des § 40 StGB soll eine Schlechterstellung jenes Täters verhindern, über dessen mehrere Straftaten in zeitlich getrennten Urteilen entschieden wurde, obwohl die Sanktionierung in einem einzigen möglich gewesen wäre (vgl. E 13. Oktober 2000, 2000/18/0013).Die Regelung des Paragraph 40, StGB soll eine Schlechterstellung jenes Täters verhindern, über dessen mehrere Straftaten in zeitlich getrennten Urteilen entschieden wurde, obwohl die Sanktionierung in einem einzigen möglich gewesen wäre vergleiche E 13. Oktober 2000, 2000/18/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011210153.X01Im RIS seit
25.07.2012Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012