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L92055 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SalzburgNorm
ABGB §94;Rechtssatz
Ein Abzug von Aufwendungen von der Unterhaltsbemessungsgrundlage, die dem Unterhaltsberechtigten zugutekommen oder (auch) seinen Zwecken dienen und gemeinsam bzw. mit seiner Zustimmung getätigt wurden, kommt im Zusammenhang mit der Berechnung des Ehegattenunterhaltes in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008100302.X02Im RIS seit
02.10.2012Zuletzt aktualisiert am
24.01.2013