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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/03/0081 E 20. Juni 2012Rechtssatz
Nur die unmittelbare Teilnahme des gleichen Organwalters an der Erzeugung des den förmlichen Verwaltungsakt darstellenden Spruchs, nicht aber bereits jede andere Tätigkeit im unterinstanzlichen Verfahren kann als Mitwirkung an der "Erlassung" eines Bescheides im Sinne des § 7 Abs 1 Z 4 AVG gesehen werden (Hinweis E vom 15. Mai 2012, 2009/05/0083, mwH).Nur die unmittelbare Teilnahme des gleichen Organwalters an der Erzeugung des den förmlichen Verwaltungsakt darstellenden Spruchs, nicht aber bereits jede andere Tätigkeit im unterinstanzlichen Verfahren kann als Mitwirkung an der "Erlassung" eines Bescheides im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG gesehen werden (Hinweis E vom 15. Mai 2012, 2009/05/0083, mwH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012030080.X04Im RIS seit
28.08.2012Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018