RS Vwgh 2012/6/20 2009/03/0059

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Veröffentlicht am 20.06.2012
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91/01 Fernmeldewesen

Rechtssatz

Liegt das festgelegte Entgelt auch nach der Absenkung deutlich über den festgestellten Kosten der Leistungserbringung (auf der Grundlage von LRAIC), ist eine Rechtswidrigkeit der Entgeltfestlegung aufgrund zu starker Absenkung jedenfalls nicht erkennbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009030059.X10

Im RIS seit

26.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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