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91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §48;Rechtssatz
Liegt das festgelegte Entgelt auch nach der Absenkung deutlich über den festgestellten Kosten der Leistungserbringung (auf der Grundlage von LRAIC), ist eine Rechtswidrigkeit der Entgeltfestlegung aufgrund zu starker Absenkung jedenfalls nicht erkennbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009030059.X10Im RIS seit
26.07.2012Zuletzt aktualisiert am
03.04.2019