RS Vwgh 2012/6/20 2009/03/0059

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Veröffentlicht am 20.06.2012
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
91/01 Fernmeldewesen

Rechtssatz

Bei der Festlegung angemessener Zusammenschaltungsentgelte können die tatsächlichen Kosten nicht von vornherein als für die Interessenabwägung unerheblich angesehen werden. Gesetzliche Anhaltspunkte, die bei der Festlegung eines angemessenen Entgelts zu berücksichtigen sind, finden sich insbesondere in den Regulierungszielen des TKG 2003.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009030059.X04

Im RIS seit

26.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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