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E3L E13206000Norm
32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8 Abs2 litc;Rechtssatz
Der Hinweis auf höhere Kosten, die bei Terminierungen im Ausland entstehen und dem damit verbundenen "weiteren Vermögensabfluss" stellt - wie auch der Wunsch nach einem Schutz der "Interessen der Branche im Verhältnis zu ausländischen Volkswirtschaften" - keinen Bezug zu den von der Telekom-Control-Kommission zu berücksichtigenden Regulierungszielen gemäß § 1 Abs 2 und § 34 TKG 2003 bzw Art 8 der RL 2002/21/EG (RahmenRL) her. Soweit sich die Beschwerde dabei auf "Investition und Innovation" bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass § 1 Abs 2 Z 1 TKG 2003 in der hier maßgebenden Fassung vor der Novelle BGBl I Nr 65/2009 als Ziel der Regulierung (unter anderem) die "Förderung effizienter Infrastrukturinvestitionen und Innovationen" nennt (vgl Art 8 Abs 2 lit c der RL 2002/21/EG (RahmenRL): "effiziente Infrastrukturinvestitionen fördern und die Innovation unterstützen").Der Hinweis auf höhere Kosten, die bei Terminierungen im Ausland entstehen und dem damit verbundenen "weiteren Vermögensabfluss" stellt - wie auch der Wunsch nach einem Schutz der "Interessen der Branche im Verhältnis zu ausländischen Volkswirtschaften" - keinen Bezug zu den von der Telekom-Control-Kommission zu berücksichtigenden Regulierungszielen gemäß Paragraph eins, Absatz 2 und Paragraph 34, TKG 2003 bzw Artikel 8, der RL 2002/21/EG (RahmenRL) her. Soweit sich die Beschwerde dabei auf "Investition und Innovation" bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, TKG 2003 in der hier maßgebenden Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 65 aus 2009, als Ziel der Regulierung (unter anderem) die "Förderung effizienter Infrastrukturinvestitionen und Innovationen" nennt vergleiche Artikel 8, Absatz 2, Litera c, der RL 2002/21/EG (RahmenRL): "effiziente Infrastrukturinvestitionen fördern und die Innovation unterstützen").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009030058.X01Im RIS seit
26.07.2012Zuletzt aktualisiert am
22.08.2012