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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §55 Abs2;Rechtssatz
Der - bei Aufenthaltsverboten im Wege des § 61 Z 2 FrPolG 2005 anzuwendenden - Regelung des § 55 Abs. 2 und 3 FrPolG 2005 lässt sich die Wertung entnehmen, dass Verwaltungsübertretungen bei einer infolge des achtzehnjährigen Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet eingetretenen Aufenthaltsverfestigung keine allein maßgebende Bedeutung beigemessen werden kann.Der - bei Aufenthaltsverboten im Wege des Paragraph 61, Ziffer 2, FrPolG 2005 anzuwendenden - Regelung des Paragraph 55, Absatz 2 und 3 FrPolG 2005 lässt sich die Wertung entnehmen, dass Verwaltungsübertretungen bei einer infolge des achtzehnjährigen Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet eingetretenen Aufenthaltsverfestigung keine allein maßgebende Bedeutung beigemessen werden kann.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011230658.X01Im RIS seit
13.07.2012Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012