Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ohne entsprechendes Vorbringen des Fremden, es bestünde ungeachtet der fehlenden Haushaltsgemeinschaft eine enge persönliche Bindung zu seinem Kind, ist die Behörde im Ausweisungsverfahren nicht dazu angehalten, aus eigenem Erhebungen zu diesen Fragen vorzunehmen (vgl. E 21. Februar 2012, 2011/23/0656).Ohne entsprechendes Vorbringen des Fremden, es bestünde ungeachtet der fehlenden Haushaltsgemeinschaft eine enge persönliche Bindung zu seinem Kind, ist die Behörde im Ausweisungsverfahren nicht dazu angehalten, aus eigenem Erhebungen zu diesen Fragen vorzunehmen vergleiche E 21. Februar 2012, 2011/23/0656).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011230397.X01Im RIS seit
16.07.2012Zuletzt aktualisiert am
29.08.2012