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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/21/0632 E 20. März 2012 RS 1Stammrechtssatz
Erachtet die Behörde die Einvernahme einer beantragten Zeugin "unter Anwendung des Grundsatzes der Verfahrensökonomie" für entbehrlich, so vermag diese Begründung die Abstandnahme von der beantragten Zeugeneinvernahme nicht zu tragen (Hinweis E 17. März 2009, 2008/21/0648).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Beweismittel Zeugenbeweis Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011230323.X02Im RIS seit
16.07.2012Zuletzt aktualisiert am
01.12.2015