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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Das Vorliegen von - nach Meinung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts beizutragen (vgl. E 29. März 2012, 2011/23/0270).Das Vorliegen von - nach Meinung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts beizutragen vergleiche E 29. März 2012, 2011/23/0270).
Schlagworte
freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011230323.X01Im RIS seit
16.07.2012Zuletzt aktualisiert am
01.12.2015