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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Aus § 23 Abs. 1 NAG 2005 ergibt sich keine Pflicht der Behörde, einen Fremden anzuleiten, einen anderen Aufenthaltszweck als den in Aussicht genommenen verfolgen zu müssen.Aus Paragraph 23, Absatz eins, NAG 2005 ergibt sich keine Pflicht der Behörde, einen Fremden anzuleiten, einen anderen Aufenthaltszweck als den in Aussicht genommenen verfolgen zu müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012220096.X01Im RIS seit
24.07.2012Zuletzt aktualisiert am
17.09.2015