RS Vwgh 2012/6/26 2011/09/0032

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Veröffentlicht am 26.06.2012
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/09/0041

Rechtssatz

Die Klärung - eine schriftliche Stellungnahme darüber abzugeben, weshalb er vom Kontrollarzt nicht in seiner Wohnung angetroffen wurde - des Verhaltens während des Krankenstandes gehört sehr wohl zu den Dienstpflichten eines Beamten (vgl. § 91 BDG 1979).Die Klärung - eine schriftliche Stellungnahme darüber abzugeben, weshalb er vom Kontrollarzt nicht in seiner Wohnung angetroffen wurde - des Verhaltens während des Krankenstandes gehört sehr wohl zu den Dienstpflichten eines Beamten vergleiche Paragraph 91, BDG 1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011090032.X01

Im RIS seit

16.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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