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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §91;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/09/0041Rechtssatz
Die Klärung - eine schriftliche Stellungnahme darüber abzugeben, weshalb er vom Kontrollarzt nicht in seiner Wohnung angetroffen wurde - des Verhaltens während des Krankenstandes gehört sehr wohl zu den Dienstpflichten eines Beamten (vgl. § 91 BDG 1979).Die Klärung - eine schriftliche Stellungnahme darüber abzugeben, weshalb er vom Kontrollarzt nicht in seiner Wohnung angetroffen wurde - des Verhaltens während des Krankenstandes gehört sehr wohl zu den Dienstpflichten eines Beamten vergleiche Paragraph 91, BDG 1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011090032.X01Im RIS seit
16.07.2012Zuletzt aktualisiert am
10.12.2013