RS Vwgh 2012/6/26 2010/07/0177

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Veröffentlicht am 26.06.2012
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wird mit einem verfahrensauslösenden Antrag die Feststellung der (immer noch gegebenen) Wirksamkeit eines älteren Bescheides begehrt, so wird die Auslegung eines rechtskräftigen Bescheides begehrt, welche unzulässig ist.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010070177.X03

Im RIS seit

31.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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