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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wird mit einem verfahrensauslösenden Antrag die Feststellung der (immer noch gegebenen) Wirksamkeit eines älteren Bescheides begehrt, so wird die Auslegung eines rechtskräftigen Bescheides begehrt, welche unzulässig ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070177.X03Im RIS seit
31.07.2012Zuletzt aktualisiert am
06.10.2016