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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §155;Rechtssatz
Die Weisung, ein persönliches Eingeständnis eines Plagiates zu veröffentlichen und sich in einer solchen Veröffentlichung im eigenen Namen dafür zu entschuldigen, kann zwar im Zusammenhang zur Dienstpflicht des Universitätsprofessors "Forschung" gesehen werden, die dienstliche Forschungsverpflichtung an sich steht dabei aber nicht im Vordergrund. Eine solche Weisung verpflichtet den Universitätsprofessor zu einem - einer Selbstbezichtigung gleichkommenden - Eingeständnis eines Plagiates in der Öffentlichkeit und einer damit einhergehenden Entschuldigung im eigenen Namen; eine solche Anordnung betrifft den persönlichen - nicht durch dienstliche Anordnungen gestaltbaren Bereich des Universitätsprofessors.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120172.X02Im RIS seit
24.07.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015