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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 Abs1 idF 2003/I/130;Rechtssatz
Die Herstellung eines Zusammenhanges zwischen der Gewährung einer Approbationsbefugnis und dem erforderlichen Fachwissen auf dem betreffenden Arbeitsplatz ist nicht zu beanstanden (Hinweis E vom 13. September 2009, 2007/12/0003). Entsprechendes gilt auch allgemein für die Herstellung eines Zusammenhanges zwischen der hierarchischen Position eines Arbeitsplatzes und dem für seine Ausübung erforderlichen Fachwissen. Insbesondere gilt, dass auf höheren Hierarchieebenen letztverantwortliche Entscheidungen über die zu verwirklichenden Konzepte zu treffen und Prioritäten zu setzen sind, welche einen entsprechenden fachlichen Weitblick erfordern. Auch sind die einzelnen Fachgebiete der Mitarbeiter zu koordinieren, womit in Summe das Fachwissen aller dieser Stellen zumindestens im Überblick vorliegen müsse (Hinweis E vom 27. September 2011, 2009/12/0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120155.X02Im RIS seit
24.07.2012Zuletzt aktualisiert am
17.08.2012