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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Frage der Wertigkeit des Arbeitsplatzes eines Beamten ist anhand der ihm tatsächlich zugewiesenen Aufgaben zu beantworten. Dies erfordert nachvollziehbar begründete Feststellungen über die dem Beamten im betreffenden Zeitraum tatsächlich zugewiesenen Aufgaben (Hinweis E vom 27. September 2011, 2010/12/0096, mwN). Erst auf dieser Grundlage ist es sodann Aufgabe des Sachverständigen, den Funktionswert des konkreten Arbeitsplatzes des Beamten zu ermitteln.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120132.X03Im RIS seit
18.07.2012Zuletzt aktualisiert am
17.08.2012