RS Vwgh 2012/6/28 2011/16/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2012
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Soweit Punkt 4.3. der Stiftungsurkunde der Privatstiftung die Mittel zur Erreichung des Stiftungszwecks näher umschreibt, nimmt dieser Punkt wiederum auf Punkt 4.5. dahingehend Bezug, dass dort die Erfüllung des in Punkt 4.1. festgelegten Stiftungszwecks von der Stiftung unmittelbar selbst vorgesehen wird. Die Heranziehung Dritter durch die Stiftung setzt nach Punkt 4.5. die Sicherstellung voraus, dass das Wirken des Dritten wie das eigene Wirken der Privatstiftung anzusehen sei. Darin liegt eine hinreichend bestimmte satzungsmäßige Regelung dahingehend, dass zur Verwirklichung des Stiftungszwecks herangezogene Dritte der Stiftung und damit dem Stiftungszweck vertraglich verbunden zu sein haben (vgl. in diesem Sinn auch Baldauf in Baldauf/Renner/Wakounig, Die Besteuerung der Vereine10, Rz. B257 und 258 mwN).Soweit Punkt 4.3. der Stiftungsurkunde der Privatstiftung die Mittel zur Erreichung des Stiftungszwecks näher umschreibt, nimmt dieser Punkt wiederum auf Punkt 4.5. dahingehend Bezug, dass dort die Erfüllung des in Punkt 4.1. festgelegten Stiftungszwecks von der Stiftung unmittelbar selbst vorgesehen wird. Die Heranziehung Dritter durch die Stiftung setzt nach Punkt 4.5. die Sicherstellung voraus, dass das Wirken des Dritten wie das eigene Wirken der Privatstiftung anzusehen sei. Darin liegt eine hinreichend bestimmte satzungsmäßige Regelung dahingehend, dass zur Verwirklichung des Stiftungszwecks herangezogene Dritte der Stiftung und damit dem Stiftungszweck vertraglich verbunden zu sein haben vergleiche in diesem Sinn auch Baldauf in Baldauf/Renner/Wakounig, Die Besteuerung der Vereine10, Rz. B257 und 258 mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011160142.X03

Im RIS seit

31.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten