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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/16/0078 2009/16/0077Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/16/0032 E 22. Februar 2012 RS 3Stammrechtssatz
Die Beurteilung der Vorfrage der Abgabenhinterziehung hat in der Bescheidbegründung zu erfolgen. Aus der Begründung muss sich somit ergeben, aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse sowie auf Grund welcher Überlegungen zur Beweiswürdigung und zur rechtlichen Beurteilung die Annahme der Hinterziehung gerechtfertigt ist (vgl. wieder das hg. Erkenntnis vom 29. September 1997, 96/17/0453).Die Beurteilung der Vorfrage der Abgabenhinterziehung hat in der Bescheidbegründung zu erfolgen. Aus der Begründung muss sich somit ergeben, aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse sowie auf Grund welcher Überlegungen zur Beweiswürdigung und zur rechtlichen Beurteilung die Annahme der Hinterziehung gerechtfertigt ist vergleiche wieder das hg. Erkenntnis vom 29. September 1997, 96/17/0453).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009160076.X03Im RIS seit
31.07.2012Zuletzt aktualisiert am
17.04.2015