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L37089 Dienstgeberabgabe WienNorm
BAO §29 Abs2;Rechtssatz
Bauausführungen bilden einen Sondertatbestand, der, sobald er verwirklicht ist, die anderen Tatbestände des § 4 Abs. 1 KommStG iVm § 29 Abs. 2 BAO ausschließt (vgl. diesbezüglich das zur Lohnsummensteuer ergangene Erkenntnis vom 9. November 1955, Zl. 3197/54, VwSlg 1297 F/1955). Gleiches hat auch für Bauausführungen iSd § 3 Abs. 2 DienstgeberAbgG zu gelten.Bauausführungen bilden einen Sondertatbestand, der, sobald er verwirklicht ist, die anderen Tatbestände des Paragraph 4, Absatz eins, KommStG in Verbindung mit Paragraph 29, Absatz 2, BAO ausschließt vergleiche diesbezüglich das zur Lohnsummensteuer ergangene Erkenntnis vom 9. November 1955, Zl. 3197/54, VwSlg 1297 F/1955). Gleiches hat auch für Bauausführungen iSd Paragraph 3, Absatz 2, DienstgeberAbgG zu gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009160075.X03Im RIS seit
27.07.2012Zuletzt aktualisiert am
31.10.2012