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L37089 Dienstgeberabgabe WienNorm
BAO §29 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/17/0232 E 10. Oktober 2011 RS 2Stammrechtssatz
Unter Bauausführungen werden alle Arbeiten zur Errichtung eines Baues im weitesten Sinn (also z.B. Hoch-, Tief-, Bahn-, Brücken-, Straßenbau, Einrichtungen von Kanalisationsanlagen) verstanden. Bauausführungen sind auch Montagen, die zur Errichtung eines Bauwerkes führen oder gehören (vgl. Ritz, BAO3, Tz 11 zu § 29 BAO, welcher einen mit § 27 TLAO im Wesentlichen übereinstimmenden Betriebsstättenbegriff enthält).Unter Bauausführungen werden alle Arbeiten zur Errichtung eines Baues im weitesten Sinn (also z.B. Hoch-, Tief-, Bahn-, Brücken-, Straßenbau, Einrichtungen von Kanalisationsanlagen) verstanden. Bauausführungen sind auch Montagen, die zur Errichtung eines Bauwerkes führen oder gehören vergleiche Ritz, BAO3, Tz 11 zu Paragraph 29, BAO, welcher einen mit Paragraph 27, TLAO im Wesentlichen übereinstimmenden Betriebsstättenbegriff enthält).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009160075.X01Im RIS seit
27.07.2012Zuletzt aktualisiert am
31.10.2012