RS Vwgh 2012/6/28 2009/16/0075

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Veröffentlicht am 28.06.2012
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Index

L37089 Dienstgeberabgabe Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §29 Abs2;
DienstgeberabgabeG Wr §2 Abs3;
KommStG 1993 §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/17/0232 E 10. Oktober 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Unter Bauausführungen werden alle Arbeiten zur Errichtung eines Baues im weitesten Sinn (also z.B. Hoch-, Tief-, Bahn-, Brücken-, Straßenbau, Einrichtungen von Kanalisationsanlagen) verstanden. Bauausführungen sind auch Montagen, die zur Errichtung eines Bauwerkes führen oder gehören (vgl. Ritz, BAO3, Tz 11 zu § 29 BAO, welcher einen mit § 27 TLAO im Wesentlichen übereinstimmenden Betriebsstättenbegriff enthält).Unter Bauausführungen werden alle Arbeiten zur Errichtung eines Baues im weitesten Sinn (also z.B. Hoch-, Tief-, Bahn-, Brücken-, Straßenbau, Einrichtungen von Kanalisationsanlagen) verstanden. Bauausführungen sind auch Montagen, die zur Errichtung eines Bauwerkes führen oder gehören vergleiche Ritz, BAO3, Tz 11 zu Paragraph 29, BAO, welcher einen mit Paragraph 27, TLAO im Wesentlichen übereinstimmenden Betriebsstättenbegriff enthält).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009160075.X01

Im RIS seit

27.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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