RS Vwgh 2012/6/28 2009/15/0201

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Veröffentlicht am 28.06.2012
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/15/0063 E 22. Dezember 2005 RS 4

Stammrechtssatz

Die Begründung einer Schätzung hat u.a. die der Schätzung zu Grunde liegenden Sachverhaltsannahmen und die Ableitung des Schätzungsergebnisses darzulegen und sich mit den Einwendungen auseinander zu setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009150201.X02

Im RIS seit

25.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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