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32 SteuerrechtNorm
AbgÄG 2004;Rechtssatz
Seit dem AbgÄG 2004 ist es nicht mehr zweifelhaft, dass eine Übertragungsrücklage auch hinsichtlich Kalamitätseinkünften gebildet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008150300.X01Im RIS seit
02.08.2012Zuletzt aktualisiert am
31.10.2012