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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1022;Rechtssatz
Ist der Bf nicht während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, sondern vor Einleitung desselben verstorben, dann kann er vor dem VwGH nicht mehr als Partei auftreten. Namens einer vor Einbringung der Beschwerde verstorbenen Person kann nicht Beschwerde geführt werden. Das subsidiär im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbare AVG verweist in seinem § 10 Abs. 2, wenn Zweifel an der Vertretungsbefugnis auftauchen, auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts; wenn auch § 1022 ABGB im Falle des Todes des Gewaltgebers dem Gewalthaber in gewissen Fällen das Recht einräumt, ein angefangenes Geschäft zu vollenden, so kann mit der Vollmacht eines Verstorbenen nicht ein neues, nämlich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden (vgl. B 27. Juni 1997, 97/05/0162).Ist der Bf nicht während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, sondern vor Einleitung desselben verstorben, dann kann er vor dem VwGH nicht mehr als Partei auftreten. Namens einer vor Einbringung der Beschwerde verstorbenen Person kann nicht Beschwerde geführt werden. Das subsidiär im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbare AVG verweist in seinem Paragraph 10, Absatz 2,, wenn Zweifel an der Vertretungsbefugnis auftauchen, auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts; wenn auch Paragraph 1022, ABGB im Falle des Todes des Gewaltgebers dem Gewalthaber in gewissen Fällen das Recht einräumt, ein angefangenes Geschäft zu vollenden, so kann mit der Vollmacht eines Verstorbenen nicht ein neues, nämlich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden vergleiche B 27. Juni 1997, 97/05/0162).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers Prozeßvollmacht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012020087.X01Im RIS seit
13.08.2012Zuletzt aktualisiert am
14.08.2012