RS Vwgh 2012/7/3 2011/10/0118

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Veröffentlicht am 03.07.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §38;
ForstG 1975 §172 Abs6;
ForstG 1975 §5 Abs2;

Rechtssatz

Die Überlegungen, die dem Erkenntnis vom 13. Dezember 1995, 91/10/0082 zugrunde liegen, gelten auch für die Frage, wie bei der vorfragenweisen Beurteilung der Waldeigenschaft im Zeitpunkt der Erlassung eines forstpolizeilichen Auftrages der Zeitraum "innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre" zu berechnen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011100118.X06

Im RIS seit

31.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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