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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Überlegungen, die dem Erkenntnis vom 13. Dezember 1995, 91/10/0082 zugrunde liegen, gelten auch für die Frage, wie bei der vorfragenweisen Beurteilung der Waldeigenschaft im Zeitpunkt der Erlassung eines forstpolizeilichen Auftrages der Zeitraum "innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre" zu berechnen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011100118.X06Im RIS seit
31.07.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015