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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Auftrag gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 - Im Hinblick auf die nachvollziehbaren und näher begründeten Ausführungen der belangten Behörde, es stehe der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung das öffentliche Interesse am Grundwasserschutz entschieden entgegen, ist vom Vorliegen eines "zwingenden öffentlichen Interesses" im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG auszugehen, das der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegensteht.Nichtstattgebung - Auftrag gemäß Paragraph 31, Absatz 3, WRG 1959 - Im Hinblick auf die nachvollziehbaren und näher begründeten Ausführungen der belangten Behörde, es stehe der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung das öffentliche Interesse am Grundwasserschutz entschieden entgegen, ist vom Vorliegen eines "zwingenden öffentlichen Interesses" im Sinn des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG auszugehen, das der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegensteht.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:AW2012070026.A01Im RIS seit
26.11.2012Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012