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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Für die Annahme eines durchgehenden Beschäftigungsverhältnisses kommt es primär auf die ausdrückliche oder schlüssige Vereinbarung einer im Voraus bestimmten Arbeitsleistung an, wobei die tatsächlich feststellbare periodisch wiederkehrende Leistung ein Indiz für die zuletzt genannte schlüssige Vereinbarung ist (Hinweis: E 7. September 2005, 2002/08/0215).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen EntgeltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011080366.X01Im RIS seit
13.08.2012Zuletzt aktualisiert am
22.11.2012