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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23;Rechtssatz
Der Begriff des Gewerbebetriebes nach § 23 EStG 1988 deckt sich nicht mit jenem der gewerbsmäßigen Tätigkeit iSd § 1 Abs. 2 GewO (vgl. Jakom/Baldauf EStG, 2011, § 23 Rz 7). Aus dem Umstand, dass "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" vorliegen, kann somit nicht abgeleitet werden, dass sich diese Einkünfte ausschließlich auf die Tätigkeit auf Grund einer Gewerbeberechtigung beziehen.Der Begriff des Gewerbebetriebes nach Paragraph 23, EStG 1988 deckt sich nicht mit jenem der gewerbsmäßigen Tätigkeit iSd Paragraph eins, Absatz 2, GewO vergleiche Jakom/Baldauf EStG, 2011, Paragraph 23, Rz 7). Aus dem Umstand, dass "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" vorliegen, kann somit nicht abgeleitet werden, dass sich diese Einkünfte ausschließlich auf die Tätigkeit auf Grund einer Gewerbeberechtigung beziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009080121.X04Im RIS seit
13.08.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015