RS Vwgh 2012/7/11 2009/08/0121

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Veröffentlicht am 11.07.2012
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
50/01 Gewerbeordnung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Rechtssatz

Der Begriff des Gewerbebetriebes nach § 23 EStG 1988 deckt sich nicht mit jenem der gewerbsmäßigen Tätigkeit iSd § 1 Abs. 2 GewO (vgl. Jakom/Baldauf EStG, 2011, § 23 Rz 7). Aus dem Umstand, dass "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" vorliegen, kann somit nicht abgeleitet werden, dass sich diese Einkünfte ausschließlich auf die Tätigkeit auf Grund einer Gewerbeberechtigung beziehen.Der Begriff des Gewerbebetriebes nach Paragraph 23, EStG 1988 deckt sich nicht mit jenem der gewerbsmäßigen Tätigkeit iSd Paragraph eins, Absatz 2, GewO vergleiche Jakom/Baldauf EStG, 2011, Paragraph 23, Rz 7). Aus dem Umstand, dass "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" vorliegen, kann somit nicht abgeleitet werden, dass sich diese Einkünfte ausschließlich auf die Tätigkeit auf Grund einer Gewerbeberechtigung beziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009080121.X04

Im RIS seit

13.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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