RS Vwgh 2012/7/12 2010/06/0234

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
95/03 Vermessungsrecht

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
VermG 1968 §15;
VermG 1968 §20;
VermG 1968 §34 Abs1;
VermG 1968 §8 Z1;

Rechtssatz

Die dingliche Wirkung eines Umwandlungsbescheides gemäß dem VermG 1968 erfasst auch Personen, denen bestimmte Rechte an Sachen (hier: das Eigentum an Grundstücken) zustehen, auf die sich der Bescheid bezieht. So betrifft ein Umwandlungsbescheid gemäß dem VermG 1968 im Besonderen die davon erfassten Grundstücke und Grenzverläufe und ihre Umwandlung in den Grenzkataster (siehe § 8 Z.1, § 15 und § 20 VermG 1968). In einem von einem Grundeigentümer ausgelösten Verfahren auf Umwandlung vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster für ein bestimmtes Grundstück treten die jeweiligen Rechtsnachfolger im Eigentum der betroffenen Grundstücke in dieses Verfahren, solange es anhängig ist, ein. Ein erlassener rechtskräftiger Bescheid entfaltet auch in der Zukunft für die zukünftigen Eigentümer der betroffenen Grundstücke entsprechende Wirkungen.Die dingliche Wirkung eines Umwandlungsbescheides gemäß dem VermG 1968 erfasst auch Personen, denen bestimmte Rechte an Sachen (hier: das Eigentum an Grundstücken) zustehen, auf die sich der Bescheid bezieht. So betrifft ein Umwandlungsbescheid gemäß dem VermG 1968 im Besonderen die davon erfassten Grundstücke und Grenzverläufe und ihre Umwandlung in den Grenzkataster (siehe Paragraph 8, Ziffer eins,, Paragraph 15 und Paragraph 20, VermG 1968). In einem von einem Grundeigentümer ausgelösten Verfahren auf Umwandlung vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster für ein bestimmtes Grundstück treten die jeweiligen Rechtsnachfolger im Eigentum der betroffenen Grundstücke in dieses Verfahren, solange es anhängig ist, ein. Ein erlassener rechtskräftiger Bescheid entfaltet auch in der Zukunft für die zukünftigen Eigentümer der betroffenen Grundstücke entsprechende Wirkungen.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010060234.X03

Im RIS seit

07.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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