RS Vwgh 2012/7/31 2012/05/0052

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Veröffentlicht am 31.07.2012
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/05/0054 2012/05/0053

Rechtssatz

Ausführungen der Parteien, mögen diese inhaltlich auch von fachkundigen Personen stammen, vermögen ein von einem Sachverständigen persönlich erstelltes Gutachten nicht zu ersetzen (Hinweis E vom 31. Jänner 2012, 2009/05/0114).

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012050052.X03

Im RIS seit

24.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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