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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §51 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/13/0118Rechtssatz
Gebäude oder Gebäudeausstattungen können nicht Betriebsvorrichtungen sein (vgl. z.B. Thormann, Die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, Wien 1981, S. 137, mwN). Die Gebäudeeigenschaft schließt allerdings nicht aus, dass bestimmte Anlagen als Betriebsvorrichtungen zu behandeln sind (vgl. z.B. Kotschnigg, Zur Abgrenzung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen im BewG, ÖStZ 1990, S. 26).Gebäude oder Gebäudeausstattungen können nicht Betriebsvorrichtungen sein vergleiche z.B. Thormann, Die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, Wien 1981, Sitzung 137, mwN). Die Gebäudeeigenschaft schließt allerdings nicht aus, dass bestimmte Anlagen als Betriebsvorrichtungen zu behandeln sind vergleiche z.B. Kotschnigg, Zur Abgrenzung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen im BewG, ÖStZ 1990, Sitzung 26).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008130117.X02Im RIS seit
29.08.2012Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016